Mitgliedschaft

Mitglied der BSG FZJ kann jede natürliche und juristische Person werden. Ein Beschäftigungsverhältnis im Forschungszentrum Jülich ist für die Mitgliedschaft nicht erforderlich. Der Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen (Beitrittserklärung). Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Gastwissenschaftler*innen sind - überwiegend ausländische - wissenschaftlich tätige Mitarbeiter*innen, die ihr Wissen und ihre Erfahrungen vorübergehend in Forschungsprojekte des Forschungszentrums Jülich einbringen. In dieser Zeit sind sie in der Regel von ihrem Heimatinstitut ohne Bezüge beurlaubt.

Beitrittserklärung

Beitrittserklärung für Gastwissenschaftler*innen

Satzung

Beitragstabelle

Beitragstabelle

Alter Monatlicher Grundbeitrag in EURO
    seit Juli 2025
Kinder bis 13 Jahre   3,50 €
Jugendliche 14-17 Jahre   4,00 €
Schüler, Auszubildende, Studenten**   5,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre   8,00 €
Familienbeitrag ***   18,00 €
Einmalige Aufnahmegebühr pro Person   4,00 €

** Ausbildungsnachweis ist zu erbringen (höchstens bis zum 27. Lebensjahr). Wird dieser nicht erbracht, gilt der Erwachsenenbeitrag als Einzelbeitrag.

*** Für Familienangehörige, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, sich aber noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden, gilt weiterhin - höchstens jedoch bis zum 27. Lebensjahr - der Familienbeitrag. Ein entsprechender Ausbildungsnachweis ist ebenfalls zu erbringen.

Sportarten mit erhöhten finanziellen Aufwendungen zahlen zusätzlich zum monatlichen Grundbeitrag einen Sonderbeitrag.

Der Einzug der Mitgliederbeiträge erfolgt grundsätzlich quartalsmäßig im Lastschriftverfahren.

 

Mitgliedsausweis

Die BSG FZJ-Mitgliedsausweise dienen als Nachweis der Vereinsmitgliedschaft. Sie sind bei der Teilnahme an von der BSG FZJ angebotenen Übungsstunden mitzuführen und gegebenenfalls auf Verlangen des Übungsleiters vorzuzeigen.

Kündigung der Mitgliedschaft

Der Austritt eines Mitgliedes ist jeweils zum Quartalsende, unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist, durch formlose schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich (Satzung § 8, Absatz 2). Die Verpflichtung zur Zahlung fälliger Beiträge bleibt unberührt.

Der BSG FZJ-Mitgliederausweis ist Eigentum des Vereins und muss mit Ablauf der Mitgliedschaft umgehend zurück geschickt werden.

Das Kündigungsschreiben bitte an die Geschäftsstelle senden:

von extern:
BSG Forschungszentrum Jülich 1963 e.V.
Geschäftsstelle
D-52425 Jülich


von intern:
BSG FZJ-Geschäftsstelle


Die Kündigung wird schnellstmöglich schriftlich bestätigt.